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Frank - Dieter Schulz
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FDS - Fotodesign Grosse Barlinge 64, D-30171 Hannover Telefon: +49 (0)511 - 9887577 Fax: +49 (0)511 - 16919835
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftragsfotografie Geltungsbereich
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1) Diese Allgemeinen Liefer– und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle von FDS-Fotodesign (nachfolgend Fotograf genannt) bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder. 2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden. 3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.
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Leistungen des Fotografen
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4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
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Rechte und Pflichten des Kunden
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5) Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig. 6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagisten, Stylisten, etc.). 7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG ( Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt. 8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen. 9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial. 10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln. 11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt. 12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. 13) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung. 14) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind. 15) Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
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Nutzungsrechte
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16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. 17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen. 18) Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren. 19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. 21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. 22) Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen. 23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke und bei Linzenzierung an Dritte kann der Fotograf nicht dafür haftbar gemacht werden, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten Rechte Dritter verletzt werden könnten.
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Haftung
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24) Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. 25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen. 26) Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14 und 23) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten. 27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
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Honorar
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28) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuer pflichtig ist), rein netto ohne Abzug für Skonto geschuldet und zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung. 29) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten. 30) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 31) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt. 32) Bei digitalen Produktionen fällt eine Digitalpauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung. 33) Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht
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34) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Deutsches Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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Allgemeine Lieferbedingungen Auftragsfotografie Bildversand
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Hannover, 01. Oktober 2007 Fotografie und Bildauswahl 1) Die durch FDS-Fotodesign erstellten Aufnahmen werden dem Kunden mittels Passwort auf einen Server zum Download bereit gestellt. 2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des Servers. Es bleibt FDS-Fotodesign jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhaltezu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
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Lieferform
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3) Kontaktbogen als PDF.
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Nutzungszweck
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4) Der PDF-Kontaktbogen steht dem Kunden zur unbeschränkten Nutzungsdauer zu Auswahlzwecken und zur Weiterleitung an Publikationen zu Layoutzwecken zur Verfügung. 5) Der Kunde erwirbt mit Erhalt des PDF-Kontaktbogens keine weiteren Nutzungsrechte.
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Auftragsabschluss
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6) Mit Bereitstellung des PDF-Kontaktbogens ist der Auftrag für FDS-Fotodesign abgeschlossen und honorarpflichtig.
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Bildversand
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Aufbereitung des Bildmaterials 7) Die Bildauswahl des Kunden wird von FDS-Fotodesign digital bearbeitet und mittels Passwort zum Download bereit gestellt. 8) Dieser Download ist kostenpflichtig und wird pro Bild verrechnet. 9) Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des Servers. Es bleibt FDS-Fotodesign jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
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Lieferform
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10) A4, 300 dpi. 11) Die Lieferung des Bildmaterials auf CD wird separat verrechnet.
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Nutzungsberechtigter
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12) Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde als einziger nutzungsberechtigt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nicht Rechnungsempfänger ist.
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Nutzungszweck
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13) Der Kunde ist berechtigt, die Bilder im schriftlich festgehaltenen Rahmen zu nutzen. Jede weitere Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch FDS-Fotodesign
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Publikationen
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14) Der Kunde ist berechtigt, den PDF-Kontaktbogen zu Auswahl- und Layoutzwecken an Verlage/Herausgeber weiterzugeben. 15) Die Lieferung von High Resolution-Daten erfolgt immer durch FDS-Fotodesign
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Urhebernachweis
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16) Bei jeder Veröffentlichung sind alle Bilder eindeutig zuordenbar mit dem Urhebernachweis gemäss Bildlegende zu kennzeichnen, auf einer Homepage zusätzlich als Link zu „www.fds-fotoedsing.de“.
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Urheberrecht
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17) Im Übrigen gilt das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG).
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